Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 18.09.2009

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   VGH Bayern, 13.04.2010 - 19 BV 09.1370   

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https://dejure.org/2010,37613
VGH Bayern, 13.04.2010 - 19 BV 09.1370 (https://dejure.org/2010,37613)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.04.2010 - 19 BV 09.1370 (https://dejure.org/2010,37613)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. April 2010 - 19 BV 09.1370 (https://dejure.org/2010,37613)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach Zuerkennung eines Abschiebungshindernisses;Regelanspruch nach Aussetzung der Abschiebung seit 18 MonatenAtypischer Sachverhalt; Straftat von erheblicher Bedeutung (mit Ausweisung); Ausschluss des subsidiären Schutzstatus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2010 - 19 BV 09.1370
    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2006 (Az. 1 C 14.05) komme § 25 Abs. 5 AufenthG gerade dann zum Zuge, wenn Abschiebungshindernisse vorlägen, aber nicht die Voraussetzungen nach § 25 Abs. 3 AufenthG (beispielsweise weil eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen worden sei).

    Die Vorschrift des § 25 Abs. 3 AufenthG regelt keine Fallgruppe, die Teil des von § 25 Abs. 5 AufenthG erfassten Bereichs wäre (zur Anwendbarkeit beider Vorschriften nebeneinander vgl. BVerwG vom 27.6.2006 BVerwGE 126, 192 Nr. 2 der Entscheidungsgründe).

  • VGH Bayern, 15.06.2011 - 19 B 10.2539

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei

    Soweit in § 25 Abs. 3 Satz 2 lit. b AufenthG auf eine "Straftat von erheblicher Bedeutung" abgestellt wird, während Art. 17 Abs. 1 lit. b QualRL das Begehen einer schweren Straftat fordert, handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Abweichung (BayVGH vom 13.4.2010 - 19 BV 09.1370 ).

    Das Vorliegen von Ausschlusstatbeständen nach § 25 Abs. 3 Satz 2 lit. a b - d AufenthG beim festgestellten Abschiebungsverbot stellt einen atypischen Fall dar, der zum Abweichen vom Regelfall und zu einer behördlichen Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis führt (vgl. BayVGH vom 13.4.2010 - 19 BV 09.1370 ; BVerwG vom 22.11.2005 - 1 C 18/04 zu § 25 Abs. 3 AufenthG, dessen Grundgedanken auf die Soll-Vorschrift des § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG übertragbar ist).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 1770/13

    Erteilung einer Aufenthalterlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG 2004 in der bis zum

    Er schließt sich insoweit im Übrigen im Grundsatz den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 13.04.2010 - 19 BV 09.1370 - und vom 15.06.2011 - 19 B 10.2539 - juris) zu § 25 Abs. 3 Satz 2 lit. b AufenthG a.F. an.
  • VGH Bayern, 20.03.2013 - 19 BV 11.288

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, weil

    Das Vorliegen von Ausschlusstatbeständen nach § 25 Abs. 3 Satz 2 lit. a bis lit. d AufenthG beim festgestellten Abschiebungsverbot stelle einen atypischen Fall dar, der zum Abweichen vom Regelfall des § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG und zu einer behördlichen Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis führe (BayVGH vom 15.6.2011 a.a.O., BayVGH, B.v. 13.4.2010 - 19 BV 09.1370 ).

    Das Vorliegen von Ausschlusstatbeständen nach § 25 Abs. 3 Satz 2 lit. a, b und d AufenthG bei festgestelltem Abschiebungsverbot stellt einen atypischen Fall dar, der zum Abweichen vom Regelfall und zu einer behördlichen Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis führt (vgl. BayVGH, U.v. 15.6.2011 - 19 B 10.2539 ; vom 13.4.2010 - 19 BV 09.1370 ; BVerwG, U.v. 22.11.2005 - 1 C 18/04 InfAuslR 2006, 272 zu § 25 Abs. 3 AufenthG, dessen Grundgedanke auf die Soll-Vorschrift des § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG übertragbar ist).

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VGH Bayern, 18.09.2009 - 19 BV 09.1370 (https://dejure.org/2009,72612)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.09.2009 - 19 BV 09.1370 (https://dejure.org/2009,72612)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. September 2009 - 19 BV 09.1370 (https://dejure.org/2009,72612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Regelanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Zuerkennung eines Abschiebungshindernisses; subsidiärer Schutzstatus; Straftat von erheblicher Bedeutung (mit Ausweisung); atypischer Sachverhalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2009 - 19 BV 09.1370
    Die Vorschrift des § 25 Abs. 3 AufenthG regelt keine Fallgruppe, die Teil des von § 25 Abs. 5 AufenthG erfassten Bereichs wäre (zur Anwendbarkeit beider Vorschriften nebeneinander vgl. BVerwG vom 27.6.2006 BVerwGE 126, 192 Nr. 2 der Entscheidungsgründe).
  • BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2009 - 19 BV 09.1370
    Die Behörde ist in ihrem Ablehnungsbescheid von einem atypischen Sachverhalt ausgegangen, der das sonst ausschlaggebende Gewicht des dem Regelanspruch nach § 25 Abs. 5 S. 2 AufenthG zu Grunde liegenden öffentlichen Interesses beseitigt (Bl. 3 des Bescheides vom 30.1.2009; zum atypischen Ausnahmefall vgl. BVerwG vom 22.11.2005 BVerwGE 124, 326).
  • VG Hamburg, 30.08.2010 - 4 K 3445/08

    (Keine) Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis einer wiederholt straffällig

    Dies bedeutet, dass die Aufenthaltserlaubnis in der Regel erteilt werden muss, es sei denn, der Fall unterscheidet sich von der Menge gleichgelagerter Fälle dadurch, dass Umstände vorliegen, die so bedeutsam sind, dass eine gebundene Entscheidung über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ungerechtfertigt erschiene (vgl. VGH München, Beschl. v. 18.9.2009, 19 BV 09.1370, juris).
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